"Mit
etwas Geschick kann man sich aus den Steinen, die
einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen."
(Robert Lembke)
Die Richtlinie „Internes QM“ des G-BA ist seit 01.01.2006 für Praxen verbindlich gültig. Ende 2009 müssen Sie ein QM-System in Ihrer Praxis umgesetzt haben (für Neu-Niederlassungen gelten besondere Bedingungen, http://www.kbv.de )
Die KVen haben im II. Quartal 2007 QM-Kommissionen eingerichtet und überprüfen ab 2010 jährlich 2,5 % der Praxen stichprobenartig auf Konformität des praxisinternen Qualitätsmanagements mit der Richtlinie („Aufforderung zum schriftlichen Nachweis“). Anschließend steht die kontinuierliche Weiterentwicklung im Mittelpunkt.
Vieles von dem, was der G-BA fordert, wird in Ihrer Praxis sicherlich schon vorhanden sein. Woran die meisten Praxen verzweifeln: Was ist zu beachten bei der Erstellung eines QM-Handbuches? Was muss schriftlich festgelegt werden? Wer erstellt die Dokumente und wo werden sie abgelegt? Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Praxis? Usw.
Gerne stehe ich Ihnen in diesen Fragen beratend und unterstützend zur Seite!
Wie gehe ich dabei vor?
- In einem kostenlosen Informationsgespräch finden wir gemeinsam die für Ihre Praxis geeignete Lösung.
- Sie erhalten ein individuelles schriftliches Beratungs- bzw. Unterstützungskonzept (inkl. Kostenvoranschlag) und können sich dann für eine Zusammenarbeit entscheiden.
- Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, wird ein Beratervertrag geschlossen.
- Für meine Beratertätigkeit zum Qualitätsmanagement können Fördermittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle http://www.beratungsfoerderung.info/ beantragt werden. Da ich alle notwendigen Voraussetzungen erfülle, bin ich beim BAFA eingetragene Beraterin. Das reduziert Ihren Aufwand bei der Antragsstellung. Sie brauchen dann zusätzlich zum Antrag nur noch den Beratervertrag, meinen abschließenden Beratungsbericht und meine Unterschrift auf dem Antrag.
Weitere Angebote:
- Patientenorientierte Kommunikation
- Konfliktmanagement